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Pressemitteilung

Hennecke-Kunden genießen den Schutz umfangreicher Patente in der PUR-CSM-Sprühtechnologie

PUR-CSM spray technology
PUR-CSM spray technology

Die Hennecke Gruppe baut und liefert seit vielen Jahren sehr erfolgreich Sprühanlagen mit der bestens bekannten PUR-CSM-Sprühtechnologie für verschiedene Automotive- und Non-Automotive-Anwendungen in weltweite Märkte. Die PUR-CSM-Sprühtechnik ist weltweit bekannt für ihre wesentlichen Vorteile: Ein Feature ist die gezielte Zudosierung von Luft unterhalb des Stößels, um zum einen das PU-Gemisch zu versprühen und zum anderen die verschiedenen Mischköpfe in selbstreinigender Ausführung anbieten zu können. Diese Verfahrenstechnik wird unter anderem durch ein bestehendes Patent (EP 1 960 171 B1) rechtlich geschützt und kann demgemäß ausschließlich durch die Hennecke GmbH angeboten werden.

Die Hennecke GmbH prüft daher aktuell, ob Produktionsanlagen im Markt existieren, welche die Patentrechte der Hennecke GmbH verletzen. Lizenzen zur Nutzung dieses Patents wurden bislang weder an Fremdanbieter, noch an Produzenten seitens der Hennecke GmbH erteilt. Kunden, die nun eine Fremdanlage besitzen, welche offensichtlich Features der beschriebenen Art beinhaltet, können sich rechtzeitig an den nachfolgenden Kontakt wenden, um die installierte Anlage kostenfrei überprüfen zu lassen. Hennecke wird alle Anfragen und Ergebnisse der Prüfung auf Wunsch an den jeweiligen Produzenten der Anlage kommunizieren. Für Hennecke steht hierbei sowohl die technische als auch die rechtlich abgesicherte Fertigung von Großserienbauteilen aller Produzenten im Vordergrund.

Bekanntlich werden Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Allein der Patentinhaber ist befugt, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne die Zustimmung des Patentinhabers ein Erzeugnis, das Gegenstand eines Patents ist, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen bzw. ein Verfahren, das Gegenstand eines Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten (§9PatG).

Bitte wenden Sie sich für eine kostenlose Überprüfung Ihrer Produktionsanlage direkt an composites@hennecke.com (Stichwort „PUR-CSM“).

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